Überprüfungen nach § 57a für alle

PKW, Transporter, LKW, Omnibus, Traktor,
Unimog, Zugmaschinen, und alle Anhänger

 

KFZ – § 57a Überprüfungen

 

 

Neue § 57a-Vorschriften
Mit 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist.
Für „normale“ Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen, Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat.

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